Infos

Der Markt Ergolding bietet für jedes Schuljahr für Grundschüler/innen der Grundschule Ergolding eine Mittagsbetreuung an. Grundsätzlich können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 der Grundschule Ergolding am Betreuungsangebot teilnehmen. Aus Platzgründen bleibt eine Beschränkung der Teilnehmerzahl bei der Mittagsbetreuung vorbehalten.

Die Anmeldung ist dabei während der Öffnungszeiten beim Träger der Einrichtung, dem Markt Ergolding, Herr Reitmaier oder Frau Späth, vorzunehmen. Die Anmeldung ist durch einen Erziehungsberechtigten (§ 7 Abs. 1 Nr. 6 SGB VIII) vorzunehmen. Frühzeitige und verbindliche Anmeldungen sind notwendig für finanzielle und personelle Planungen. Beliebigkeit gefährdet die Qualität und die künftige Angebotsstruktur.

Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, bei der Anmeldung Auskünfte zu ihrer Person und zur Person des aufzunehmenden Kindes zu geben. Änderungen in der Personensorge sowie der Anschrift oder Telefonnummer sind unverzüglich der Einrichtungsleitung sowie dem Markt Ergolding anzuzeigen. Zusätzlich sind Änderungen in der Bankverbindung dem Markt Ergolding anzukündigen.

Die Mittagsbetreuung Ergolding ermöglicht an Schultagen eine generelle Beaufsichtigung der Schüler/innen ab Unterrichtsende bis 14.30 Uhr. Eine Beaufsichtigung der Schüler/innen ist von Montag bis einschließlich Freitag gewährleistet. Die Buchungszeit kann zwischen zwei und fünf Tagen betragen. Der/die Wochentag/e, an dem/denen die Betreuung benötigt wird, muss/müssen von den Erziehungsberechtigten vorab festgelegt werden.

 

Eine Neuaufnahme in die Mittagsbetreuung und Mittagsverpflegung ist während des laufenden Schuljahres zum Monatsanfang möglich. Eine rechtzeitige Anmeldung beim Markt Ergolding mittels Anmeldeformular, d. h. mindestens eine Woche vor dem vorangegangenen Monatsende, ist zwingend notwendig. Ist die maximale Teilnehmerzahl zu diesem Zeitpunkt bereits erreicht, kann die Betreuung in der Mittagsbetreuung nicht gewährleistet werden.

Eine Änderung der Betreuungszeit ist bis zum 20. September (Stundenplan) und jeweils zum Quartalsende möglich. Die Änderung ist schriftlich beim Markt Ergolding, Frau Späth oder Herr Reitmaier, einzureichen. Eine rechtzeitige Mitteilung, d. h. mindestens eine Woche vor Quartalsende, ist zwingend notwendig.

Eine Kündigung der Mittagsbetreuung während des laufenden Schuljahres ist ohne dringlichen Grund nur zum Quartalsende möglich. In begründeten, nachzuweisenden Fällen (Umzug, langfristige Erkrankung, Schulwechsel) ist eine Kündigung zum Monatsende möglich. Die Kündigung ist schriftlich und rechtzeitig, d. h. mindestens eine Woche vor Quartals-/Monatsende, beim Markt Ergolding einzureichen.

Die Eltern sind verpflichtet, das Betreuungspersonal rechtzeitig direkt über Krankmeldungen oder andere Ab- und Ummeldungen telefonisch oder schriftlich zu informieren.

Der Markt Ergolding behält sich vor, Ihr Kind bei ungebührlichem Verhalten nach Rücksprache mit Ihnen und der Betreuungskraft während des laufenden Schuljahres aus der jeweiligen Betreuungsmaßnahme zu entlassen. Der Markt Ergolding kann die Betreuungsmaßnahme fristlos kündigen und das Kind vom Besuch der Betreuungseinrichtung ausschließen, wenn die Erziehungsberechtigten trotz Mahnung ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

 

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